Pressemitteilung

Wirecard-Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar

Abrechnung per Smartphone-App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen

Darm­stadt, 29. Juni 2020. Die Aus­wir­kun­gen der Wirecard-Insolvenz errei­chen hun­dert­tau­sen­de unbe­tei­lig­te Arbeit­neh­mer in Deutsch­land: Am ver­gan­ge­nen Frei­tag hat die bri­ti­sche Finanz­auf­sichts­be­hör­de FCA einen Stopp sämt­li­cher Zah­lungs­diens­te der Wire­card Card Solu­ti­ons Ltd. (WDCS) ange­ord­net. Davon betrof­fen sind über 500.000 soge­nann­ter Sach­be­zugs­kar­ten, die deut­sche Unter­neh­men an ihre Mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben haben. Ein recht­zei­ti­ger Umstieg auf die Smartphone-App-basierte Lösun­gen tre­bo­no sichert die Steu­er­vor­tei­le und bie­tet Zukunftsoptionen.

In Deutsch­land ver­mark­ten meh­re­re Unter­neh­men Kre­dit­kar­ten von WDCS als soge­nann­te Sach­be­zugs­kar­ten, über die Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­tern steu­er­be­güns­tig­te Bonus­zah­lun­gen leis­ten. Stand heu­te kön­nen jedoch weder die Kar­ten­in­ha­ber auf ihre vor­han­de­nen Gut­ha­ben zugrei­fen, noch Unter­neh­men wei­te­re Sach­be­zü­ge auf die Kar­te auf­la­den. In einer E‑Mail vom 27.6.2020 ent­schul­digt sich WDCS bei den betrof­fe­nen Kun­den: “We apo­lo­gi­se that you are not curr­ent­ly able to use your […] Card. This has occur­red becau­se the Elec­tro­nic Money Insti­tu­ti­on which issues your […] Card, Wire­card Card Solu­ti­ons Limi­t­ed (WDCS), has had rest­ric­tions impo­sed on its ope­ra­ti­ons by the Finan­cial Con­duct Aut­ho­ri­ty (FCA). The­se rest­ric­tions mean that WDCS is not curr­ent­ly per­mit­ted per­form any ope­ra­ti­ons rela­ting to your […] Card, inclu­ding loa­ding funds, rede­eming funds, making / pro­ces­sing card or any other transactions.” 

„Für Unter­neh­men wie Mit­ar­bei­ter ist das natür­lich eine Kata­stro­phe“, urteilt Thors­ten Stein, Grün­der und Geschäfts­füh­rer der Lohn-Company die Lohn­ex­per­ten GmbH, die sich auf die Lohn­ab­rech­nung für mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men spe­zia­li­siert hat. „Was als Bene­fit zur Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on ein­ge­führt wur­de, ver­kehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegen­teil.“ Zudem dro­hen auf­grund des Zufluss­prin­zips die Steu­er­vor­tei­le ver­lo­ren zu gehen. „Wenn der Sach­be­zug für Juli nicht im lau­fen­den Monat auf­ge­bucht wer­den kann, ist das nach­träg­lich nicht mehr zu korrigieren.“

Die Aus­zah­lung von Sach­be­zü­gen auf Gut­ha­ben­kar­ten war bereits im ver­gan­ge­nen Mai in die media­le Auf­merk­sam­keit gera­ten, als das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) mit sei­nem Ent­wurf für das „Gesetz zur wei­te­ren steu­er­li­chen För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten“ die Steu­er­vor­tei­le stark ein­schrän­ken woll­te. Zwar ist es bis­lang dazu nicht gekom­men, trotz­dem emp­fiehlt Jörg Klin­gler, Geschäfts­füh­rer der 2KS Cloud Ser­vices GmbH, den Umstieg auf die rechts­si­che­re Abrech­nung per Smartphone-App: „Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mit­ar­bei­ter nur noch pas­sen­de Aus­ga­ben­be­le­ge abfo­to­gra­fie­ren und ein­rei­chen, um sei­ne Gut­schei­ne einzulösen.“

Der Wech­sel von Gut­ha­ben­kar­te auf die moder­ne App- und Cloud-basierte Abrech­nung ist dank dem frisch geschnür­ten Umstei­ger­pa­ket von tre­bo­no inner­halb des Monats Juli pro­blem­los mög­lich, ver­spricht Klin­gler, so dass die Steu­er­vor­tei­le für den Sach­be­zug durch­ge­hend erhal­ten blei­ben. „Nach dem Umstieg steht dann auch end­lich die gan­ze Band­brei­te offen, die das deut­sche Ein­kom­men­steu­er­recht vor­sieht.“ Hier­zu zäh­len gän­gi­ge Model­le wie digi­ta­ler Essens­gut­schein oder Job­ti­cket eben­so wie Geschenk­gut­schei­ne, Internet- und Han­dy­kos­ten­zu­schuss, Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.

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Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Ser­vices hat als ers­tes Unter­neh­men eine rechts­si­che­re Cloud-Plattform für beleg­erset­zen­des Scan­nen mit dem Smart­phone rea­li­siert. Die dar­auf basie­ren­de Lösung tre­bo­no (www.trebono.de) bie­tet mit­tel­stän­di­schen Arbeit­ge­bern direkt ein­setz­ba­re Modu­le für Lohn­be­stand­tei­le, die steuer- und abga­ben­frei ankom­men. Mit die­sem Bonus trägt tre­bo­no erheb­lich zu Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on und ‑bin­dung bei. Im Gegen­satz zu ein­fa­chen Gutschein- oder Kar­ten­sys­te­men kön­nen sämt­li­che Vor­tei­le des deut­schen Ein­kom­men­steu­er­rechts genutzt wer­den. Für die Unter­neh­men ent­fal­len Liqui­di­täts­bin­dung und Prü­fungs­ri­si­ken, auto­ma­ti­sche rechts­si­che­re Doku­men­ta­ti­on und Abrech­nung redu­zie­ren den Auf­wand nahe­zu auf null.

Für Fra­gen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen ste­hen Ihnen ger­ne zur Verfügung:

2KS Cloud Ser­vices GmbH
Jörg Klin­gler
Bahn­hofstr. 54
D‑64367 Mühl­tal
Tele­fon +49 6151 4934110
E‑Mail: j.klingler@trebono.de
www.trebono.de

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