Pressemitteilung
Wirecard-Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar
Abrechnung per Smartphone-App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen
Darmstadt, 29. Juni 2020. Die Auswirkungen der Wirecard-Insolvenz erreichen hunderttausende unbeteiligte Arbeitnehmer in Deutschland: Am vergangenen Freitag hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA einen Stopp sämtlicher Zahlungsdienste der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) angeordnet. Davon betroffen sind über 500.000 sogenannter Sachbezugskarten, die deutsche Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegeben haben. Ein rechtzeitiger Umstieg auf die Smartphone-App-basierte Lösungen trebono sichert die Steuervorteile und bietet Zukunftsoptionen.
In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E‑Mail vom 27.6.2020 entschuldigt sich WDCS bei den betroffenen Kunden: “We apologise that you are not currently able to use your […] Card. This has occurred because the Electronic Money Institution which issues your […] Card, Wirecard Card Solutions Limited (WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct Authority (FCA). These restrictions mean that WDCS is not currently permitted perform any operations relating to your […] Card, including loading funds, redeeming funds, making / processing card or any other transactions.”
„Für Unternehmen wie Mitarbeiter ist das natürlich eine Katastrophe“, urteilt Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-Company die Lohnexperten GmbH, die sich auf die Lohnabrechnung für mittelständischen Unternehmen spezialisiert hat. „Was als Benefit zur Mitarbeitermotivation eingeführt wurde, verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegenteil.“ Zudem drohen aufgrund des Zuflussprinzips die Steuervorteile verloren zu gehen. „Wenn der Sachbezug für Juli nicht im laufenden Monat aufgebucht werden kann, ist das nachträglich nicht mehr zu korrigieren.“
Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seinem Entwurf für das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ die Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-App: „Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mitarbeiter nur noch passende Ausgabenbelege abfotografieren und einreichen, um seine Gutscheine einzulösen.“
Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-basierte Abrechnung ist dank dem frisch geschnürten Umsteigerpaket von trebono innerhalb des Monats Juli problemlos möglich, verspricht Klingler, so dass die Steuervorteile für den Sachbezug durchgehend erhalten bleiben. „Nach dem Umstieg steht dann auch endlich die ganze Bandbreite offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht.“ Hierzu zählen gängige Modelle wie digitaler Essensgutschein oder Jobticket ebenso wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykostenzuschuss, Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.
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Über 2KS Cloud Services
2KS Cloud Services hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-Plattform für belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone realisiert. Die darauf basierende Lösung trebono (www.trebono.de) bietet mittelständischen Arbeitgebern direkt einsetzbare Module für Lohnbestandteile, die steuer- und abgabenfrei ankommen. Mit diesem Bonus trägt trebono erheblich zu Mitarbeitermotivation und ‑bindung bei. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen können sämtliche Vorteile des deutschen Einkommensteuerrechts genutzt werden. Für die Unternehmen entfallen Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken, automatische rechtssichere Dokumentation und Abrechnung reduzieren den Aufwand nahezu auf null.
Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
2KS Cloud Services GmbH
Jörg Klingler
Bahnhofstr. 54
D‑64367 Mühltal
Telefon +49 6151 4934110
E‑Mail: j.klingler@trebono.de
www.trebono.de
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