Pressemitteilung
Wirecard- Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar
Abrechnung per Smartphone- App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen
Darmstadt, 29. Juni 2020. Die Auswirkungen der Wirecard-
In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E‑Mail vom 27.6.2020 entschuldigt sich WDCS bei den betroffenen Kunden: “We apologise that you are not currently able to use your […] Card. This has occurred because the Electronic Money Institution which issues your […] Card, Wirecard Card Solutions Limited (WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct Authority (FCA). These restrictions mean that WDCS is not currently permitted perform any operations relating to your […] Card, including loading funds, redeeming funds, making / processing card or any other transactions.”
„Für Unternehmen wie Mitarbeiter ist das natürlich eine Katastrophe“, urteilt Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-
Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seinem Entwurf für das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ die Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-
Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-
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Über 2KS Cloud Services
2KS Cloud Services hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-
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