Pressemitteilung

2KS Cloud Services stellt trebono-​App für steueroptimierte Lohnzahlung vor

Rechtssichere Cloud-​Lösung schafft Bonus für Arbeitnehmer und senkt Lohnnebenkosten

Darm­stadt, 26. Feb­ru­ar 2019. Unter dem Namen „tre­bono“ stellt 2KS Cloud Ser­vices eine Smartphone-​App für steuerop­ti­mierte Lohn­zahlun­gen vor. Dahin­ter ste­ht eine Cloud-​Lösung zur rechtssicheren Doku­men­ta­tion und Abrech­nung zusät­zlich­er Lohnbe­standteile. Dadurch kön­nen auch regelmäßige Zahlun­gen an Arbeit­nehmer als steuer­freier Bonus gewährt wer­den, zusät­zlich spart der Arbeit­ge­ber die Lohn­nebenkosten. Im Gegen­satz zu ein­fachen Gutschein- oder Karten­sys­te­men, wie sie bis­lang üblich waren, set­zt tre­bono auf belegerset­zen­des Scan­nen mit dem Smart­phone. Dieses kann über­all genutzt wer­den und unter­stützt sämtliche im deutschen Einkom­men­steuer­recht vorge­se­hene Vergün­s­ti­gun­gen. Als Resul­tat kom­men vere­in­barte Boni ohne jeden Abzug bei den Mitar­beit­ern an, Liq­uid­itäts­bindung und Prü­fungsrisiken für das Unternehmen ent­fall­en. In ein­er sechsmonati­gen Ear­ly Adopter Phase hat tre­bono sich bere­its bei mehreren hun­dert Nutzern bewährt. Ab sofort ist die Lösung all­ge­mein verfügbar.

„In Zeit­en des Fachkräfte­man­gels, den Per­son­aler ein­mütig als größte Recruitment-​Herausforderung der näch­sten Jahre sehen, gel­ten Employ­er Brand­ing und Mitar­beit­erbindung als die wesentlichen Gegen­maß­nah­men für Unternehmen“, sagt Jörg Klin­gler, Geschäfts­führer der 2KS Cloud Ser­vices GmbH. „Mit tre­bono lassen sich bei­de erre­ichen – rechtssich­er und ohne eige­nen Aufwand als steuer- und abgaben­freier Bonus, der ankommt.“ Die mit dem Unternehmensl­o­go gebran­dete Smartphone-​App erin­nert den Arbeit­nehmer bei jed­er Nutzung daran, dass der Arbeit­ge­ber etwas Gutes für ihn tut, und trägt damit zur Mitar­beit­erbindung bei.

Unternehmen, die tre­bono nutzen wollen, kön­nen aus der ganzen Band­bre­ite der steuer- und abgaben­freien Zusat­zleis­tun­gen wählen, die das deutsche Einkom­men­steuer­recht vor­sieht. Hierzu zählen die gängi­gen Mod­elle wie dig­i­tale Essens­marke, ein­fach­er Sach­bezug oder Jobtick­et eben­so wie der weniger geläu­fige Inter­netkosten­zuschuss, Handykosten­zuschuss oder Kita-​Kostenzuschuss. Aber auch die Erhol­ungs­bei­hil­fe, Anmi­etung von Wer­be­flächen auf dem pri­vat­en PKW oder der „große“ Sach­bezug nach §37b EstG sind möglich. Egal ob ein­ma­lig oder regelmäßig lassen sich so zusät­zliche Lohnbe­standteile real­isieren, die als Bonus wirk­lich beim Arbeit­nehmer ankom­men – sog­ar bei einem 450€-Mini-Job.

tre­bono beherrscht die mobile Belegerfas­sung per Smartphone-​Kamera als erset­zen­des Scan­nen ana­log der TR-​RESISCAN-​Richtlinie. So genügt es etwa beim Ser­vice Essens­marke, dass der Arbeit­nehmer den Kassen­zettel mit dem Einkauf seines Mit­tagessens mit der trebono-​App abfo­tografiert. Ähn­lich kann er bei Nutzung der Erhol­ungs­bei­hil­fe die tat­säch­lich durchge­führte Maß­nahme mit Fotos doku­men­tieren, um den Bonus zu erhal­ten. Alle Belege wer­den über eine sichere Verbindung in die Cloud hochge­laden, automa­tisch erkan­nt, vom tre­bono Cloud-​Service geprüft und gespe­ichert. Falls sich Rück­fra­gen an den Mitar­beit­er ergeben, kön­nen diese vom trebono-​Service direkt im einge­baut­en Chat gek­lärt werden.

Am Monat­sende erstellt der Cloud-​Service schließlich anhand der freigegebe­nen Belege für alle Mitar­beit­er einen fer­ti­gen Daten­satz für das Lohnabrech­nungssys­tem. So wird die Lohn­buch­hal­tung mit der Abwick­lung des Bonus-​Systems nicht belastet und es ist sichergestellt, dass nur die steuer­freien Beträge aus­gezahlt wer­den, für die auch eine rechtssichere Doku­men­ta­tion vor­liegt. Diese bleibt GoBD-​konform für 12 Jahre gespe­ichert und ste­ht – etwa für eine Betrieb­sprü­fung – jed­erzeit online zur Verfügung.

Ohne Aufwand oder Risiko im Unternehmen sind somit alle denkbaren Lohn­mod­elle vom Sach­bezug bis zur Erhol­ungs­bei­hil­fe abgedeckt und wer­den laufend an die aktuelle Recht­slage angepasst. Deshalb emp­fiehlt auch die Fachan­wältin für Steuer­recht und Steuer­ber­a­terin Eva Storch, die tre­bono während der Ear­ly Adopter Phase aus­giebig unter­sucht hat, aus­drück­lich den Ein­satz: „tre­bono sorgt dafür, dass die Gestal­tung, die ich meinem Man­dan­ten emp­fohlen habe, auch hält. Und zwar ohne den Bele­gen hin­ter­herzu­laufen, auch noch bei der Betriebsprüfung!“

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Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Ser­vices hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-​Plattform für belegerset­zen­des Scan­nen mit dem Smart­phone real­isiert. Die darauf basierende Lösung tre­bono (www​.tre​bono​.de) bietet mit­tel­ständis­chen Arbeit­ge­bern direkt ein­set­zbare Mod­ule für Lohnbe­standteile, die steuer- und abgaben­frei ankom­men. Mit diesem Bonus trägt tre­bono erhe­blich zu Mitar­beit­er­mo­ti­va­tion und ‑bindung bei. Im Gegen­satz zu ein­fachen Gutschein- oder Karten­sys­te­men kön­nen sämtliche Vorteile des deutschen Einkom­men­steuer­rechts genutzt wer­den. Für die Unternehmen ent­fall­en Liq­uid­itäts­bindung und Prü­fungsrisiken, automa­tis­che rechtssichere Doku­men­ta­tion und Abrech­nung reduzieren den Aufwand nahezu auf null.

Für Fra­gen und weit­ere Infor­ma­tio­nen ste­hen Ihnen gerne zur Verfügung:

2KS Cloud Ser­vices GmbH
Jörg Klin­gler
Bahn­hof­str. 54
D‑64367 Mühltal
Tele­fon +49 6151 4934110
E‑Mail: j.klingler@trebono.de
www​.tre​bono​.de

in-​house Agen­tur
Michael Ihringer
Kas­tanien­allee 24
D‑64289 Darm­stadt
Tele­fon +49 6151 30830–0
E‑Mail: ihringer@in-house.de
www​.in​-house​.de

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